Mobilität

Die dem Verein Behinderten-Fahrdienste des Kantons St. Gallen angeschlossenen regionalen TIXI-Organisationen, das Rolltaxi St. Gallen sowie der Fahrdienst des SRK im Kanton St. Gallen vermitteln Mobilität von Haustür zu Haustür für Behinderte und Betagte:

  • zum Haus und/oder Spezialarzt
  • zur Therapie oder Dialyse
  • zu Vereins- oder Familienanlässen
  • zu Einkäufen, zur Post, zur Bank
  • zu Kranken- oder Kirchenbesuchen
  • zum Coiffeur, zur Pédicure, zum Optiker
  • zum Mittagstisch oder zum Kaffekränzchen
  • zu Behandlungen oder Besuchen in Spitäler, Kurhäuser, Bäder
  • zur Bahn als Anbindung an den öffentlichen Verkehr
  • zum Ferien- oder Kurort
  • als Verbindung zur Schule oder Arbeitsplatz

Alle Fahrzeuge, mit Ausnahme der beim Fahrdienst der SRK zusätzlich eingesetzten Privatfahrzeuge, sind zum Transport von Rollstühlen eingerichtet und sind gemäss den geltenden Sicherheitsvorschriften ausgerüstet.

Über die Kapazität bei den einzelnen Fahrdiensten erkundigen Sie sich bitte bei den jeweiligen Auskunftstellen: Fahrdienste

Berechtigung

Behinderte und Betagte, für die eine Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht oder nur erschwert möglich ist:

  • aus gesundheitlichen Gründen
  • durch fehlende Anbindung an den öffentlichen Verkehr

Eine Begleitperson wird ohne Zusatzkosten transportiert.